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   LSG Hessen, 07.11.1995 - L 4 Vi 61/95   

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https://dejure.org/1995,8940
LSG Hessen, 07.11.1995 - L 4 Vi 61/95 (https://dejure.org/1995,8940)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07.11.1995 - L 4 Vi 61/95 (https://dejure.org/1995,8940)
LSG Hessen, Entscheidung vom 07. November 1995 - L 4 Vi 61/95 (https://dejure.org/1995,8940)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pockenschutzimpfung; Antrag; Altfall; Aufopferungsanspruch; Beschädigtenversorgung; Seuche; Rückwirkung; Rechtsweg; Zivilgericht; Impfung; Sonderopfer; Impfschaden

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 16.03.1961 - V 18/60
    Auszug aus LSG Hessen, 07.11.1995 - L 4 Vi 61/95
    Selbst wenn man mit dem Verwaltungsgerichtshof Hessen in seinem Urteil vom 29. November 1962 (Az.: OS V 18/60, Die Öffentliche Verwaltung, 1963, S. 880 ff.) annehmen wollte, daß die Leistungsverwaltung nicht unbedingt unter einem Gesetzesvorbehalt steht, sondern die Verwaltung auch außerhalb des Gesetzes bei der Vergabe öffentlicher "Wohltaten" unter Berücksichtigung des Prinzips der Wahrung des Gleichheitssatzes Leistungen gewähren kann.

    Damit wird gerade dem, vom VGH betonten Gleichheitssatz zwischen den Begünstigten (vgl. Entscheidung des VGH vom 29. November 1962 a.a.O., S. 881) Rechnung getragen.

  • BGH, 19.02.1953 - III ZR 208/51

    Aufopferungsanspruch bei Impfschäden

    Auszug aus LSG Hessen, 07.11.1995 - L 4 Vi 61/95
    Wie der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 19. Februar 1953 (Az.: III ZR 208/51, BGHZ 9, 83, 85 f.) ausführt, hat sich der Aufopferungsanspruch gewohnheitsrechtlich nach dem in § 75 Einl. ALR enthaltenen Rechtsgrundsatz entwickelt.
  • BSG, 19.03.1986 - 9a RVi 4/84

    Impfung - Impfschaden - Hirnleiden - Versorgung nach dem Bundes-Seuchengesetz

    Auszug aus LSG Hessen, 07.11.1995 - L 4 Vi 61/95
    Das Bundessozialgericht weist in seiner Entscheidung vom 19. März 1986 (Az.: 9 a RVi 4/84, S. 11) zutreffend darauf hin, daß nach Art. 2 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundesseuchengesetzes vom 25. August 1971 (BGBl. 1, 1401) auch im Hinblick auf Altfälle zu prüfen ist, ob die Voraussetzungen des § 51 BSeuchG gegeben sind.
  • BGH, 15.12.1958 - III ZR 232/57

    Hessisches Impfschadengesetz

    Auszug aus LSG Hessen, 07.11.1995 - L 4 Vi 61/95
    Abgesehen davon, daß nach Auffassung des Senats im vorliegenden Fall das Hessische Impfgesetz von 1958 eine Konkretisierung des Aufopferungsanspruchs darstellt, so daß der allgemeine Aufopferungsanspruch hier überhaupt nicht zum Tragen käme und die eingangs aufgezeigten rechtlichen Hürden des Impfschadensgesetzes 1958 Bedeutung erlangen würden (vgl. hierzu Entscheidung BGHZ 29, 95, 97) kann auch der allgemeine Aufopferungsanspruch im vorliegenden Fall nach Auffassung des Senats unter keinem materiell-rechtlichen Gesichtspunkt durchgreifen.
  • BGH, 06.06.1966 - III ZR 167/64

    Mutter des Pockenschutz-Erstimpflings - öffentlich-rechtlicher

    Auszug aus LSG Hessen, 07.11.1995 - L 4 Vi 61/95
    Der Bundesgerichtshof hat in seiner Entscheidung vom 6. Juni 1966 (Az.: III ZR 167/64, BGHZ 45, 290, 291) darauf hingewiesen, daß es zwar nicht Sinn solcher Gesetze sei, andere Ansprüche auszuschließen.
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